Aktuell

21.11.2019 | MAKLERRECHT

Rückzahlung Maklerhonorar

von RA Ronald Linke, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Der durch unsere Sozietät vertretene Käufer (Verbraucher) einer Immobilie machte Ansprüche auf Rückzahlung des Maklerhonorars geltend. Der Maklervertrag ist ausschließlich per E-Mail geschlossen worden; eine Belehrung des Mandanten in Bezug auf Widerrufsrechte erfolgte nicht.

8.8.2019 | Mietrecht

Neuauflage Wohnraummietrecht durch RA Dr. Eric Lindner

Herr Rechtsanwalt Dr. Eric Lindner aus unserer Kanzlei legt eine Neuauflage des Werks „Wohnraummietrecht“ vor.

Dieser Band der Reihe NJW-Praxis bereitet alle relevanten Probleme des Wohnraummietrechts systematisch auf. Für den Praktiker eignet sich das Werk vor allem für den Einstieg, aber auch als Nachschlagewerk zur Lösung konkreter Einzelfragen sowie als ständiger Begleiter für die tägliche Arbeit.

1.8.2019 | VERSICHERUNGSRECHT

Berufsunfähigkeitsrente für etwa 7 1/2 Jahre

von RA Ronald Linke, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Nachdem das Landgericht Leipzig die Klage des Versicherungsnehmers auf Rentenzahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung abgewiesen hat, gelang es im Rahmen des durch unsere Sozietät geführten Berufungsverfahrens zum OLG Dresden (Az. 4 U 1116/18), für den Versicherungsnehmer einen Vergleich über Rentenzahlungsansprüche für mehr als sieben Jahre zu schließen.

3.7.2019 | Wohnungseigentumsrecht

Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich

von RA Karsten Breuer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Kläger richteten sich gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümer, wonach die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Gäste nicht mehr zulässig ist, obwohl dies in der Teilungserklärung als zulässig niedergeschrieben war. Die Wohnungseigentümer wollten jedoch von einer Öffnungsklausel Gebrauch machen, nach der eine Änderung der Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile möglich ist.

9.5.2019 | Mietrecht

Schönheitsreparaturen bei unmittelbarer Anschlussvermietung

von RA Karsten Breuer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Begehrte Wohnungen sind rar. Dies gilt insbesondere für viele deutsche Großstädte, in denen Wohnraum zunehmend knapper wird. Zeichnet sich ab, dass Wohnungen in guter Lage und entsprechender Ausstattung vakant werden, stehen potentielle Nachmieter schnell Schlange, die die Wohnung unmittelbar nach deren Räumung übernehmen wollen. Dann wird aus dem ursprünglich bestehenden Zweipersonenverhältnis zwischen Vermieter und Mieter schnell eine Dreierbeziehung, in deren Rahmen auch die Interessen des Nachmieters zu berücksichtigen sind.

Vermieter sind im Sinne einer direkten Anschlussvermietung in diesen Fällen oftmals bereit, den Vormieter ohne Durchführung von Schönheitsreparaturen aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn der Nachmieter die Wohnung im vorhandenen Zustand übernimmt und sich seinerseits zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Dann übernimmt der Nachmieter allerdings eine unrenovierte Wohnung, sodass sich dessen Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen am Maßstab der BGH-Rechtsprechung zu unrenoviert übergebenen Wohnungen zu messen hat.

27.2.2019 | Schadensrecht

Reparaturbetrieb schuldet Schadenersatz

Unsere Mandantin, ein großer deutscher Versicherer, hatte dem Versicherungsnehmer Deckung im Rahmen der Maschinenversicherung gewährt, nachdem die versicherte Maschine - eine Diesellokomotive - anlässlich der Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten in einem Reparaturbetrieb explodierte. Die Maschine war reparaturwürdig; Reparaturkosten sind in der Größenordnung von € 250.000,00 angefallen.

1.2.2019 | VERSICHERUNGSRECHT

Obliegenheitsverletzung / Leistungskürzung auf Null

von RA Ronald Linke, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Das Landgericht Erfurt (Az. 8 O 345/18) hat die Klage eines Versicherungsnehmers einer Wohngebäudeversicherung wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung in voller Höhe abgewiesen.

1.1.2019 | In eigener Sache

Rechtsanwalt Karsten Breuer wird Partner der Sozietät

Herr Rechtanwalt Karsten Breuer, bereits seit 2014 in unserer Kanzlei tätig, ist seit dem 01. Januar 2019 Partner der Sozietät. Unsere Kanzlei trägt damit den Namen Reinhold | Linke | Breuer, Rechtsanwälte und Fachanwälte.