Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie in Fragen des Kündigungsschutzes einschließlich der Prozessführung.

Ferner sind wir beratend im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes tätig. Die Mitwirkung bei der Gründung von Betriebsräten zählt hierbei ebenso zu unserem Tätigkeitsspektrum wie die Verhandlung von Sozialplänen im Zusammenhang mit der Massenentlassung von Arbeitnehmern.

Die arbeitsrechtlichen Besonderheiten der Bau- und Immobilienwirtschaft wie auch des Hotel- und Gaststättenwesens sind uns ebenso geläufig, wie Eingruppierungsfragen, Fragen des Mindestlohnes sowie Fragen des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte am Bau.