Italienischer Rechtsverkehr
Wir beraten und vertreten italienische Unternehmen umfassend zu allen Rechtsfragen, welche ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland betreffen. Dies schließt die Beratung und Begleitung bei der Eröffnung einer deutschen Niederlassung oder der Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft ein, wobei durch uns eine vollständige Abwicklung aller erforderlichen Schritte einschließlich der Realisierung bestehender Fördermöglichkeiten erfolgen kann.
Steuerliche Fragen werden, sofern gewünscht, durch eine Steuerberatungskanzlei bearbeitet, mit welcher wir auf diesem Gebiet langjährig zusammenarbeiten. Daneben arbeiten wir für deutsche Unternehmen, die in Rechtsbeziehung zu italienischen Partnern stehen oder solche knüpfen.
Neben der Beratung sind wir auf dem Gebiet des internationalen Prozessrechts tätig. Hierbei geht es schwerpunktmäßig um die grenzüberschreitende Durchsetzung von Forderungen einschließlich der Vollstreckung ausländischer (italienischer) Titel in Deutschland. Wo dies erforderlich ist oder gewünscht wird, arbeiten wir mit italienischen Partnerkanzleien zusammen.
Herr Rechtsanwalt Joachim Reinhold ist langjähriger Vertrauensanwalt des Leipziger Büros der Italienischen Handelskammer für Deutschland e.V.