Aktuell

28.1.2026 | MIETRECHT

BGH zur Untervermietung

von RA Ronald Linke, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht

Gemäß Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2026, VIII ZR 228/23, ist klargestellt, dass die Untervermietung allein im Gewinnerzielungsinteresse kein berechtigtes Interesse des Mieters auf Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung begründet.

Im Falle betrug die Kaltmiete im Hauptvertragsverhältnis € 460,00 /Monat. Aufgrund eines Auslandsaufenthaltes vermietete der Mieter, der dafür keine Erlaubnis des Vermieters eingeholt hatte, die Wohnung ab Anfang 2020 für € 962,00 /Monat an zwei Untermieter. Der Vermieter mahnte den Hauptmieter vergeblich ab. Im Februar 2020 kündigte der Vermieter fristgemäß.

Während das Amtsgericht Charlottenburg (Urteil vom 20.9.22, 225 C 54/22) die Räumungsklage abwies, hat das Landgericht Berlin (Urteil vom 27.9.23, 64 S 270/22) der Räumungsklage stattgegeben. Das Urteil des Landgerichtes Berlin wurde durch den BGH nunmehr bestätigt.

30.8.2024 | In eigener Sache

Rechtsanwalt Linke in IHK-Ausschuss berufen

Rechtsanwalt Ronald Linke wurde im August 2024 durch den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, Herrn Kristian Kirpal, für die Dauer der IX. Wahlperiode der Vollversammlung als Mitglied des Sachverständigenausschusses berufen.

Gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern des Gremiums ist Rechtsanwalt Ronald Linke u.a. beratend und empfehlend im Zusammenhang mit Erst- und Wiederholungsbestellung von Sachverständigen gemäß §§ 36/36 a Gewerbeordnung tätig.

28.3.2022 | Mietrecht

Schadensersatzansprüche des Vermieters bei unerledigten Renovierungsarbeiten und die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten

von RA Karsten Breuer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Eine der wesentlichen Tücken bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Mietrecht ist die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB. Gerade in Zeiten des Handwerkermangels ist festzustellen, dass die Durchführung von Renovierungsmaßnahmen in der Mietwohnung oftmals nicht in kurzer Zeit realisierbar ist, so dass die Verjährungsfrist von sechs Monaten Vermieter regelmäßig vor die Frage stellt, wie sie ihre Schadensersatzansprüche gleichwohl verjährungshemmend geltend machen können.

Rechtsanwalt Breuer hat sich in seiner Ausarbeitung, welche im AnwaltZertifikatOnline (Herausgeber Dr. Oliver Elzer und Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter) erschienen ist, mit eben dieser Frage befasst.

1.1.2022 | In eigener Sache

Umfirmierung zur Partnerschaftsgesellschaft mbB

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 haben wir die Sozietät Reinhold | Linke | Breuer in eine Partnerschaftsgesellschaft mbB überführt.
 

3.12.2021 | ARBEITSRECHT

Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

von Frau Rechtsanwältin Heike Möbus

BAG, Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

19.5.2021 | Arbeitsrecht

Haftung des Betriebsinhabers in der Insolvenz

von Frau Rechtsanwältin Heike Möbus

BAG, Urteil vom 26. Januar 2021, Az. 3 AZR 139/17

Der Erwerber eines Betriebs(teils) in der Insolvenz haftet nach § 613 a Abs. 1 BGB für Ansprüche der übergegangenen Arbeitnehmer auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur zeitanteilig für die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgelegte Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für die Leistungen, die auf Zeiten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen, haftet er auch dann nicht, wenn für diesen Teil der Betriebsrente nach dem Betriebsrentengesetz der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) - der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzversicherung - nicht vollständig eintritt.

1.5.2021 | In eigener Sache

Kanzleieintritt Rechtsanwältin Möbus

Mit Wirkung zum 1. Mai 2021 verstärken wir unser Team um Frau Rechtsanwältin Heike Möbus.

29.3.2021 | KAUFRECHT

Fiktive Mangelbeseitigungskosten

von RA Ronald Linke, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Der 5. Zivilsenat des BGH hat festgehalten, dass im Kaufrecht weiterhin fiktive Mangelbeseitigungskosten geltend gemacht werden können (Urteil vom 12. März 2021, V ZR 33/19).