Aktuell

19.10.2020 | Mietrecht

Unrenovierte Wohnung übergeben - Vermieter in der Pflicht

von RA Karsten Breuer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Urteile des BGH vom 8. Juli 2020 - Az. VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18

Der BGH hatte sich wieder einmal mit der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu beschäftigen und fällte dabei ein Urteil, was Rechte und Pflichten sowohl für Vermieter als auch Mieter schuf.

Das oberste deutsche Gericht in Zivilsachen urteilte, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden (insbesondere, weil kein finanzieller Ausgleich für die unrenovierte Übergabe vereinbart wurde), vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche Verschlechterung des Dekorationszustandes eingetreten ist.

Allerdings hat sich der Mieter in diesem Fall nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen, weil die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt.

Die Entscheidung bringt insofern zugleich Rechte und Pflichten für beide Seiten, wobei aufgrund der Vielzahl derartiger, unrenovierter Überlassungen von Wohnungen zunächst einmal die Vermieter in der Pflicht sein werden.

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