Aktuell
19.5.2020 | WEG-Recht
Eigentümerversammlungen in Sachsen wieder durchführbar
von RA Karsten Breuer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mit Wirkung zum 15. Mai 2020 ist die Durchführung von Eigentümerversammlungen gemäß § 4 Abs. 3 SächsCoronaSchVO im Freistaat Sachsen nun ebenfalls wieder möglich.
Voraussetzungen sind:
- der Verwalter muss sicherstellen, dass die Teilnehmer während der gesamten Versammlung den Mindestabstand von 1,5 m einhalten,
- die Versammlungsteilnehmer müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen und
- der Verwalter stellt sicher, dass durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen der Versammlung und dem sonstigen öffentlichen Raum der Schutz der übrigen Bevölkerung beachtet wird.