Aktuell

19.5.2020 | WEG-Recht

Eigentümerversammlungen in Sachsen wieder durchführbar

von RA Karsten Breuer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mit Wirkung zum 15. Mai 2020 ist die Durchführung von Eigentümerversammlungen gemäß § 4 Abs. 3 SächsCoronaSchVO im Freistaat Sachsen nun ebenfalls wieder möglich.

Voraussetzungen sind:

- der Verwalter muss sicherstellen, dass die Teilnehmer während der gesamten Versammlung den Mindestabstand von 1,5 m einhalten,

- die Versammlungsteilnehmer müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen und

- der Verwalter stellt sicher, dass durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen der Versammlung und dem sonstigen öffentlichen Raum der Schutz der übrigen Bevölkerung beachtet wird.

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