Aktuell

6.5.2020 | VERSICHERUNGSRECHT

Betriebsunterbrechung / COVID-19

von RA Ronald Linke, Fachanwalt für Versicherungsrecht

In den vergangenen Tagen häuften sich Mandatsanfragen aus dem Hotel- und Gaststättensektor im Zusammenhang mit Deckung für Betriebsunterbrechungsschäden wegen behördlicher Nutzungsuntersagungen aufgrund der Corona-Pandemie.

In der Bearbeitung der Mandate zeigte sich eine Fülle unterschiedlicher Gestaltungen von Versicherungsverträgen, so dass sich eine generelle Aussage, derartige Ansprüche seien versichert oder nicht versichert, verbietet.

Vielfach besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn die Betriebsunterbrechung durch die klassischen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser etc. verursacht ist, was den betroffenen Versicherungsnehmern bei einer Schließung ihrer Unternehmen aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen nicht weiterhilft.

Jedenfalls Gastronomiebetriebe haben nicht selten Betriebsunterbrechungs- bzw. Betriebsschließungsdeckung gerade für Ausfälle aufgrund hoheitlicher Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, so dass in diesen Fällen durchaus auch Deckungsansprüche im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Betracht kommen.

Wir stehen jederzeit gern für die Prüfung Ihrer individuellen Vertragssituation zur Verfügung - sprechen Sie uns an.

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