Aktuell

6.7.2014 | MIETRECHT

Legionellen und Mietminderung

Nach Ansicht des Amtsgerichtes München (Urteil vom 25. Juni 2014, Az. 452 C 2212/14) berechtigt die Feststellung von 1.700 KBE/100 ml (KBE = kolonienbildende Einheiten) an einer Probenahmestelle in einem Mehrfamilienhaus nicht zur Mietminderung.

Das Amtsgericht München bewertet den festgestellten Wert lediglich als abstrakte Gefahr, die nicht zur Mietminderung berechtige. Dies vor dem Hintergrund, dass der Wert nicht in der Wohnung des Mieters festgestellt wurde sowie, dass nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 551, Blatt 15, erst bei einem Legionellenbefund von 10.000 KBE/100ml eine direkte Gefahr bestehe, die Abwehrmaßnahmen erfordere. Nach Ansicht des Amtsgerichtes München stelle eine Wert von 1.700 KBE/100ml daher keine konkrete, über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gesundheitsgefahr dar, so dass kein Minderungsrecht besteht.

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