Aktuell

22.5.2012 | MIETRECHT

Betriebskostenverordnung novelliert

Am 10. Mai 2012 trat die vom Bundestag beschlossene Novelle der Betriebskostenverordnung in Kraft, die Klarheit für die Umlagefähigkeit von Breitbandanschlusskosten bereitet.

Die Novelle der Betriebskostenverordnung geht ihrerseits auf eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes zurück. Hintergrund ist, dass es einer Klarstellung bedurfte, dass alle Kosten einer leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur für die Grundversorgung mit Fernsehen und Rundfunk unter diese Betriebskostenart fallen. Auf der Grundlage der bisherigen Regelung war nur die Umlage der durch ein Breitbandkabelnetz entstehenden Kosten sowie der Kosten von Breitbandkabelanschlüssen zulässig. Eine Wortlautauslegung dieser Begriffe beinhaltete das Risiko, dass Vermieter Kosten beispielsweise einer Breitbandtelefonanlage nicht umlegen konnten. Mit der Novelle der Betriebskostenverordnung ist dieses Risiko beseitigt. Umlagefähig sind fortan sämtliche Kosten von Breitbandnetzen bzw. Breitbandanschlüssen.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Eric Lindner
Lehrbeauftrager der Hochschule Anhalt für Miet- und Maklerrecht

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