Aktuell

5.7.2012 | BAURECHT

Anspruch auf Abschlagszahlung

Der Auftragnehmer hat ausweislich einer Entscheidung des BGH vom 24. Mai 2012 (Az. VII ZR 34/11) auch dann Anspruch auf Abschlagszahlungen für eine vom Auftraggeber zusätzlich geforderte Leistung, wenn eine Einigung über deren Vergütung noch nicht stattgefunden hat.

Im Falle fand bei dem Auftraggeber ein sehr aufwändiges und langwieriges Prüfungsverfahren von Rechnungen statt. Der Auftragnehmer hatte für eine nachträglich verlangte Leistung zunächst eine Abschlagsforderung geltend gemacht, obgleich sich die Parteien noch nicht endgültig über die Höhe der Vergütung für diese weitere Leistung verständigt hatten. Nach dem langwierigen Prüfungsverfahren des Auftraggebers machte der Auftragnehmer Zinsen auf die Abschlagsforderung geltend. Während des Landgericht Frankfurt/Main die Zinsforderung des Auftragnehmers noch als unberechtigt zurückwies, bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main den Anspruch, was vom BGH nicht beanstandet wurde.

Zur Entscheidung: BGH, Az. VII ZR 34/11

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