Aktuell

22.5.2012 | VERSICHERUNGSRECHT

Unfallversicherungsleistung steuerfrei

Der Bundesfinanzhof hatte sich im Rahmen einer Entscheidung vom 15. November 2011 (Az. VIII R 34/09) mit der Frage zu befassen, ob Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung der Einkommensteuerpflicht unterliegen.

Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Einkünfte zu versteuern sind, da die Prämien von dem Versicherungsnehmer langjährig als Betriebsausgaben - Freiberufler mit Gewinnermittlung nach Einnahmeüberschussrechnung - steuerlich geltend gemacht wurden. Nach Ansicht des BFH komme es indes nicht darauf an, ob die Prämien - durch den Versicherungsnehmer gewillkürt - aus dem Betriebsvermögen bestritten wurden, sondern einzig entscheidend ist, ob das versicherte Risiko der betrieblichen oder der privaten Sphäre zuzuordnen ist. Das Risiko,Opfer eines Unfalls zu werden, sei demnach primär der privaten Sphäre zuzuordnen, so dass die Einnahmen aus der Unfallversicherung nicht steuerpflichtig werden. Eine Ausnahme sei nur dann zu machen, wenn die Versicherung ein spezifisch höheres, aus der betrieblichen Sphäre stammendes Risiko deckt. Dies war vorliegend nicht einschlägig, so dass die Leistungen der Unfallversicherung steuerfrei blieben.

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