Aktuell

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15.1.2012 | VERSICHERUNGSRECHT

private Haftpflichtversicherung und selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Gabelstapler zählen nach Ansicht des OLG Koblenz nicht zu selbst fahrenden Arbeitsmaschinen, auch wenn deren Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt nicht mehr als 20 km/h beträgt, da sie nicht zur Verrichtung von Arbeit, sondern zur Beförderung von Gütern dienen. Damit besteht für Schäden infolge des Betriebes eines Gabelstaplers keine Deckung in der Privathaftpflichtversicherung.

10.1.2012 | VERSICHERUNGSRECHT

Ratenzahlungszuschlag in AVB

Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die auf die Möglichkeit unterjähriger Prämienzahlung und die Erhebung von Ratenzahlungszuschlägen aufmerksam machen, selbst wenn sie die Höhe der Ratenzahlungszuschläge nicht ausweisen, sind als reiner Hinweis zu werten, der weder am Verbraucherkreditrecht noch an der Preisangabenverordnung zu messen ist. Aus diesem Grund findet auch keine Transparenzkontrolle statt. Diesen Klauseln mangelt es an einem Regelungsgehalt mit der Folge, dass in diesen Fällen weder ein Angebot an den Verbraucher noch eine AGB vorliegt. Eine solche Klausel ist daher zulässig. (OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, 2 U 50/11)

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